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Kosten:
Private Heil-Praxis
für Selbstzahler

Keine langen Wartezeiten bis zum Psychotherapiebeginn (nach Heilpraktikergesetz). Auch als Überbrückung bis zum Antritt einer Kassentherapie möglich.

Psychotherapie (nach Heilpraktikergesetz), 50 min.:
90,00 Euro (in meiner Praxis)

Video-Sitzung, Psychotherapie (nach Heilpraktikergesetz), 50 min.:

90,00 Euro (Ersttermin in meiner Praxis, alle weiteren Termine online)
 
Psychologische Beratung, 50 min.:
90,00 Euro (in meiner Praxis)

Psychologische Online-Beratung, 50 min.:
90,00 Euro (direkt online, ohne Präsenztermin)
 
Psychologische Beratung oder Psychotherapie (nach Heilpraktikergesetz),
3Std., 
9-12 Uhr:

270,00 Euro (in meiner Praxis)

Inhalt: Individuell gewählte Methoden.
 
Berichte, Befunde, Telefonate mit Gutachtern, Kitas, Schulen:
45,00 Euro
 

Termine bitte mindestens 24 Stunden vorher absagen. Andernfalls werden die Termine mit 45,00 Euro (50% des vereinbarten Honorars) in Rechnung gestellt. Ausgenommen sind gesundheitliche Gründe und Notfälle. Bitte bedenken Sie, dass jeder kurzfristig abgesagte Termin für eine Privat-Praxis ein finanzieller Ausfall bedeutet. Ich plane Ihren Termin fest ein, gebe alles damit dieser stattfindet und Sie erhalten während der Sitzung meine 100%ige Aufmerksamkeit. Ich freue mich, wenn auch Ihnen so viel an Ihrer Veränderung liegt.

Das Honorar ist im Anschluss an die Therapiestunde in bar oder per Kartenzahlung zu entrichten.

 

Da es sich um eine Privatpraxis handelt, sind die Kosten von Ihnen selbst zu tragen. 

 

Sie sind privat krankenversichert oder besitzen eine gesetzliche Krankenzusatzversicherung?

Im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) sind psychotherapeutische Leistungen häufig erstattungsfähig. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse! 

 

Sollten Sie keinen Psychotherapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung finden, kann Ihr Haus-, Kinderarzt oder Psychiater einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen und um Kostenübernahme für eine Psychotherapie (nach Heilpraktikergesetz) in meiner Heil-Praxis bitten (ausschließlich dann, wenn Sie zeitnah einen Termin benötigen). Es kommt vor, dass Krankenkassen 5-10 Absagen von Therapeuten mit Kassenzulassung sowie ein PTV-11-Formular (vom Hausarzt / Psychiater) verlangen.

Die selbst aufgewendeten Kosten einer Psychotherapie können nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar sein, bitte erkundigen Sie sich bei einem Steuerbüro.

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