
Kosten:
Private Heil-Praxis
für Selbstzahler
Keine langen Wartezeiten bis zum Psychotherapiebeginn (nach Heilpraktikergesetz). Auch als Überbrückung bis zum Antritt einer Kassentherapie möglich.​
Psychotherapie (nach Heilpraktikergesetz):
50 min. / 100,00 Euro
90 min. / 180,00 Euro
Video-Sitzung, Psychotherapie (nach Heilpraktikergesetz):
50 min. / 100,00 Euro
90 min. / 180,00 Euro
(Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Therapie online möglich)
Systemische Familientherapie (nach Heilpraktikergesetz):
Zwei Personen (Paare / Elternteil & Jugendlicher):
50 min. / 150,00 Euro (gesamt)
90 min. / 200,00 Euro (gesamt)
Mehr als 2 Personen:
50 min. / 200,00 Euro (gesamt)
90 min. / 250,00 Euro (gesamt)
Bei Kindern unter 14 Jahren ist eine Begleitperson kostenlos.
Psychologische Beratung:
50 min. / 100,00 Euro
90 min. / 180,00 Euro
Psychologische Online-Beratung:
50 min. / 100,00 Euro
90 min. / 180,00 Euro
Termine am Wochenende, samstags oder sonntags:
50 min. / 200,00 Euro
Termine ab 18h, 50 min.:
50 min. / 200,00 Euro
Berichte, Befunde, Telefonate mit Gutachtern, Kitas, Schulen:
100,00 Euro (Aufwand max. 60 min.)
50,00 Euro (Aufwand max. 30 min.)
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Ausfallhonorar
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Vereinbarte Termine sind verbindlich. Bei Absagen weniger als 48 Stunden vor dem Termin berechne ich 50% des vereinbarten Honorars. Bei Absagen weniger als 24 Stunden vorher oder Nichterscheinen berechne ich 100%. Eine Ausnahme gilt nur bei Nachweis eines unvorhersehbaren Notfalls oder ärztlicher Bescheinigung.
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Ein Psychotherapie-Termin lässt sich trotz hoher Nachfrage oft nicht kurzfristig nachbesetzen.
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Ich plane Ihren Termin fest ein, gebe alles damit dieser stattfindet und Sie erhalten während der Sitzung meine 100%ige Aufmerksamkeit. Ich freue mich, wenn auch Ihnen so viel an Ihrer Veränderung liegt.
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Sonstiges
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Das Honorar ist im Anschluss an die Therapiestunde in bar oder per Kartenzahlung zu entrichten.
Da es sich um eine private Heilpraxis handelt, sind die Kosten von Ihnen selbst zu tragen.
Sie sind privat krankenversichert oder besitzen eine gesetzliche Krankenzusatzversicherung?
Im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) sind psychotherapeutische Leistungen häufig erstattungsfähig. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse!
Sollten Sie keinen Psychotherapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung finden, kann Ihr Haus-, Kinderarzt oder Psychiater einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen und um Kostenübernahme für eine Psychotherapie (nach Heilpraktikergesetz) in meiner Heil-Praxis bitten (ausschließlich dann, wenn Sie zeitnah einen Termin benötigen). Es kommt vor, dass Krankenkassen 5-10 Absagen von Therapeuten mit Kassenzulassung sowie ein PTV-11-Formular (vom Hausarzt / Psychiater) verlangen.
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Die selbst aufgewendeten Kosten einer Psychotherapie können nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar sein, bitte erkundigen Sie sich bei einem Steuerbüro.
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